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Transfergesellschaft Wesentliches Merkmal einer Transfergesellschaft (=TG) ist, dass die Teilneh- mer ihr bisheriges Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden und zeitgleich ein neues befristetes Arbeitsverhältnis mit der TG begründen. Eine TG bietet sich grundsätzlich dann an, wenn die Mitarbeiter während ihrer Kündigungsfristen nicht mehr produktiv beschäftigt werden können. Der Vertrag zwischen Teilnehmer und TG entspricht in allen Punkten einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, regelt also auch das Entgelt und die Urlaubsansprüche. Der Unterschied zu einem regelrechten Arbeitsverhältnis besteht darin, dass ... 1 2 |